Wahrnehmbar
Inhalte sind sichtbar und hörbar – mit Alternativtexten, Untertiteln und ausreichendem Kontrast.
Wir prüfen und entwickeln Websites und Onlineshops nach den WCAG-Kriterien – damit alle Menschen sie nutzen können und Sie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erfüllen.
Dieselbe Website – fünf verschiedene Wahrnehmungen. Schalten Sie Einschränkungen zu und sehen Sie, wo es hakt.
Wählen Sie oben eine Einschränkung – und sehen Sie, wie sich dieselbe Seite anfühlt.
Die Web Content Accessibility Guidelines ruhen auf vier Prinzipien. Wir prüfen und setzen jedes davon um.
Inhalte sind sichtbar und hörbar – mit Alternativtexten, Untertiteln und ausreichendem Kontrast.
Alles funktioniert auch per Tastatur, ohne Zeitdruck und ohne blinkende Fallen.
Klare Sprache, vorhersehbare Navigation und hilfreiche Fehlermeldungen in Formularen.
Sauberer Code, den Browser und Hilfsmittel wie Screenreader zuverlässig verstehen.
Richtet sich Ihr Angebot an Verbraucher?
Schließen Kunden online einen Vertrag, z. B. Kauf, Buchung oder Termin?
Hat Ihr Unternehmen weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme?
Sie erhalten eine erste Orientierung, ob das BFSG für Ihre Website relevant sein könnte.
Nur eine erste Orientierung, keine Rechtsberatung. Es gibt weitere Ausnahmen und Sonderfälle – im Zweifel lassen Sie Ihren Fall rechtlich prüfen.
Prüfung Ihrer Website nach WCAG mit priorisierter Mängelliste.
Saubere Struktur, Tastaturbedienung und korrekt ausgezeichnete Inhalte.
Kontraste, Schriftgrößen und Fokuszustände von Anfang an mitgedacht.
Checkout, Filter und Formulare, die für alle funktionieren.
Unterstützung bei den gesetzlich geforderten Informationen.
Neue Inhalte und Updates regelmäßig auf Barrieren prüfen.
Viele Menschen nutzen das Internet mit Einschränkungen: mit Screenreader, nur per Tastatur, mit Vergrößerung oder bei schlechten Lichtverhältnissen auf dem Smartphone. Eine barrierefreie Website funktioniert für alle – und ist seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Unternehmen auch rechtlich vorgeschrieben.
Der Nebeneffekt: Barrierefreie Websites sind klarer strukturiert, schneller und für Suchmaschinen besser verständlich. Was Menschen mit Einschränkungen hilft, hilft auch Google.
Grundlage unserer Arbeit sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Konformitätsstufe AA, auf die auch die europäische Norm EN 301 549 verweist. Wir kombinieren automatisierte Tests mit manueller Prüfung, denn viele Barrieren erkennt nur ein Mensch – etwa unverständliche Linktexte oder eine unlogische Lesereihenfolge.
Fragen Sie uns direkt – wir antworten persönlich.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft vor allem Angebote an Verbraucher, bei denen online ein Vertrag geschlossen wird – etwa Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme oder Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob Ihre Website darunterfällt, prüfen wir gern im Einzelfall – eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Die Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen. Hinzu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Unabhängig davon verlieren Sie Kundinnen und Kunden, die Ihre Website nicht bedienen können.
Nein. Overlay-Werkzeuge, die per Knopfdruck Schriftgröße oder Kontrast ändern, beheben die eigentlichen Probleme im Code nicht und werden von Fachleuten und Betroffenenverbänden kritisch gesehen. Barrierefreiheit entsteht durch saubere Struktur, ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit und korrekt ausgezeichnete Inhalte.
Oft ja. Wir prüfen Ihre Website nach den WCAG-Kriterien, priorisieren die Mängel und beheben sie. Ist die technische Grundlage zu alt, kann ein Relaunch wirtschaftlicher sein – das zeigt die Prüfung.
Wer unter das BFSG fällt, muss Informationen darüber bereitstellen, wie der Dienst die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Wir erstellen diese Angaben gemeinsam mit Ihnen und binden sie an passender Stelle ein.